Biozyklisch-vegane Betriebe dürfen laut der Biozyklisch-Veganen Richtlinien auf ihren Flächen nicht jagen. Doch die so genannte Befriedung von Grundstücken dieser Betriebe aus ethischen Gründen, die hierfür beantragt werden muss, ist gar nicht so leicht umzusetzen. Christina Patt wird uns über die rechtlichen Anforderungen insbesondere auf Basis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom November 2021 aufklären und Unsicherheiten aus dem Weg räumen. Sie erklärt in ihrem Vortrag, welche Wege der Befriedung von Jagdgrundstücken es gibt, und wir werden von Beispielbetrieben erfahren, die diesen Weg bereits erfolgreich gegangen sind.
Wie immer wird es auch viel Raum für Fragen und Diskussion geben. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme!
Über die Referentin:
Christina Patt ist Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied bei der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. und widmet ihre Arbeit ganz den Wildtieren. Sie ist seit vielen Jahren im Tierschutz aktiv und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Wildtiere des Hessischen Tierschutzbeirates. Im Vordergrund ihrer Arbeit stehen artenschutzrechtliche sowie jagdrechtliche Fragestellungen, aber auch Fragstellungen zum Umgang mit invasiven Arten. Im Rahmen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bzgl. des Wolfes war sie als Sachverständige an der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages beteiligt und war bei zahlreichen weiteren Anhörungen zur Änderung insbesondere der Landesjagdgesetze einbezogen. Sie hat einen Fachaufsatz zum Jagdrecht veröffentlicht sowie zahlreiche Stellungnahmen für die DJGT verfasst und beschäftigt sich darüber hinaus auch mit Fragestellungen aus dem Bereich der Tierethik.
Das Forum Biozyklisch-Veganer Anbau findet am Mittwoch, dem 09. Oktober 2024, von 18:00 – 19:30 Uhr online über Zoom statt.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Hier geht’s zur Anmeldung
https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZwrfumqrTwpGNZOhMKSwbqQ9sKtcnLcdTtU#/registration